Großer Waffenschein – Was Sie unbedingt wissen müssen

Waffen faszinieren Menschen aus sehr unterschiedlichen Gründen – doch nicht jeder, der Interesse an ihnen hat, darf sie führen oder besitzen. In Deutschland regelt all diese Fragen das Waffengesetz (WaffG). Interessieren Sie sich aus privaten oder beruflichen Gründen für den Waffenschein, welcher umgangssprachlich als „Großer Waffenschein“ bezeichnet wird, um ihn besser vom „Kleinen Waffenschein“ zu unterschieden, erfahren Sie hier alles, was Sie zu ihm wissen sollten.

Was darf ich mit dem Großen Waffenschein?

Der Waffenschein, umgangssprachlich auch als Großer Waffenschein bezeichnet, berechtigt Sie zum Führen bestimmter Waffen außerhalb befriedeten Besitztums – nicht aber automatisch zu deren Besitz. Hierfür benötigen Sie zusätzlich eine Waffenbesitzkarte. Verboten ist die Mitnahme auf Veranstaltungen, Umzügen sowie Festen.

Wie teuer ist ein Großer Waffenschein?

Die Kosten für den Waffenschein liegen bei durchschnittlich 200 Euro, wobei sich die Kosten unter den Bundesländern unterscheiden können. Hinzu kommen Kosten für das Führungszeugnis (13 bis 17 Euro), die Sachkundeprüfung (200 bis 400 Euro) und die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Welche Waffen darf ich mit dem Waffenschein führen?

Der Große Waffenschein berechtigt Sie zur zugriffsbereiten und ersichtlichen sowie nicht ersichtlichen Führung von Waffen, die kein „PTB“-Prüfzeichen besitzen. Dazu zählen Schuss-, Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen. Sollten Sie über eine Waffe vor dem 01.01.1970 verfügen, darf diese keine Bewegungsenergie über 7,5 Joule besitzen und benötigt eine „F“-Kennzeichnung mit fünfeckigem Rahmen.

Wer bekommt einen Großen Waffenschein?

Um einen Großen Waffenschein ausgehändigt zu bekommen, müssen Sie ein besonderes Bedürfnis nachweisen können. Das ist beispielsweise dann gegeben, wenn Sie mehr Gefahr ausgesetzt sind als die Allgemeinheit und Sie durch eine Schusswaffe besser für Ihre Sicherheit sorgen können. Für Privatmenschen besteht kaum eine Chance auf den Waffenschein. So erhalten Sie meist dann den WS, wenn Sie im Bewachungs- und Werttransportdienst tätig sind, wobei auch hierbei die Auflagen schon deutlich verschärft wurden. Weiterhin erhalten Polizisten, Zollbeamte und Soldaten einen Waffenschein, manchmal auch Berufsjäger. Hinzu kommen Auflagen wie Volljährigkeit, keine Drogen- oder Alkoholsucht, keine Vorstrafen (Ausnahme: Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen) und die geistige sowie körperliche Eignung muss vorhanden sein.

Welche Anforderungen muss ich für den Großen Waffenschein erfüllen?

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Versicherung gegen Haftpflichtschäden in Höhe von einer Million Euro für Personen- und Sachschäden und die fachgerechte Aufbewahrung der Waffen vorweisen können. Außerdem müssen Sie über einen Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang, Ihre persönliche Eignung nach § 6 WaffG, Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG verfügen. Es dürfen keine Vorstrafen (Ausnahme: Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen) sowie keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit vorliegen und Sie müssen über die geistige sowie körperliche Eignung verfügen.

Was bedeutet „Bedürfnis“ für den Großen Waffenschein?

Im Waffengesetz (WaffG) § 8 ist das Bedürfnis als solches definiert, wenn Sie mehr als die Allgemeinheit gefährdet sind, sodass der Einsatz einer Schusswaffe Ihre Sicherheit erhöhen kann. Dafür muss auch gegeben sein, dass keine andere Maßnahme denselben Effekt erbringt. Dieses Bedürfnis ist als Privatperson kaum nachweisbar als Angestellter einer Sicherheitsfirma für bestimmte Aufträge jedoch schon. Ebenso sind behördliche Sicherheitskräfte, zu denen Polizisten, Soldaten und Zollbeamte gehören, mehr gefährdet oder darauf angewiesen, Schusswaffen zu nutzen – allerdings entsprechend ausschließlich im Dienst und nicht für den privaten Zweck.

Wie lange ist der Große Waffenschein gültig?

Der Große Waffenschein ist nach Ausstellung drei Jahre gültig. Danach, wenn Sie ihn verlängern möchten, müssen Sie Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung wiederholen – dies ist mit Kosten verbunden.

Ist der Große Waffenschein für Privatpersonen erhältlich?

In der Regel können Privatpersonen kein besonderes Bedürfnis nachweisen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass die eigene Sicherheit so sehr bedroht ist, dass nur die Verteidigung mit einer Waffe schützen kann – so regelt es das WaffG § 8.

Wo bekomme ich den Großen Waffenschein?

Den Waffenschein können Sie bei der für Sie zuständigen Waffenbehörde beantragen. Diese prüft, ob Sie die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, was mehrere Wochen dauern kann.

Was ist der Unterschied zwischen dem Kleinen und dem Großen Waffenschein?

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Dem Besitzer ist es erlaubt, Gewalt über diese sogenannten SRS-Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eines umfriedeten Besitztums auszuüben. Einfacher gesagt: Sie dürfen diese Waffen einsatzbereit mit sich führen, sich damit verteidigen und sie aktiv versenden. Um SRS-Waffen zu kaufen, benötigen Sie keine Waffenbesitzkarte, sofern sie über das PTB-Zulassungszeichen verfügen. Besitzen Sie eine SRS-Waffe, müssen Sie diese nicht bei der zuständigen Waffenbehörde vorzeigen und es braucht für den Antrag auch keine vorhandene Sachkunde.

Der Große Waffenschein berechtigt zum Führen von Schuss-, Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen. Der Besitz des Waffenscheins berechtigt allerdings nicht automatisch zum Besitz – hierfür benötigen Sie eine WBK. Er ist mit deutlich mehr Auflagen versehen und wird in der Regel nicht an Privatpersonen vergeben. So benötigen Sie für den Antrag ein sauberes Führungszeugnis, einen Nachweis der Zuverlässigkeit sowie der persönlichen Eignung, die Sachkundeprüfung und Sie müssen Ihr besonderes Bedürfnis glaubhaft machen. Gültig ist er für maximal drei Jahre, danach müssen Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung wiederholen.

Was ist der Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte?

Als Inhaber des Waffenscheins sind Sie berechtigt, scharfe Waffen zu führen, also diese geladen bei sich zu tragen.

Die Waffenbesitzkarte ist die amtliche Erlaubnis, eine Waffe besitzen zu dürfen. Sie berechtigt zwar nicht zum Führen, jedoch zum Transport, wenn sie in einem ver­schlossenen Behältnis weder schuss- noch zugriffs­bereit ist ($ 10 Nr. 1 WaffG). Die WBK ist – vereinfacht gesagt – der Ausweis für Ihre Waffen, so wie für Sie z. B. ein Personalausweis. Es gibt drei unterschiedliche Waffenbesitzkarten: Grüne Waffenbesitzkarte: für Jäger (§ 13 WaffG) und Sport­schützen (§ 14 WaffG), die Gelbe Waffenbesitzkarte: für Sport­schützen zum Besitz von Waffen (§ 14 Abs. 4 WaffG) und die Rote Waffenbesitzkarte: für Waffen­sammler (§ 17 WaffG) und -sach­verständige (§ 18 WaffG). In die Waffenbesitzkarte trägt die zuständige Waffenbehörde Ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen ein.

Der Waffenschein berechtigt Sie zum Führen einer Waffe (§ 10 Abs. 4 WaffG), auch wenn sie schuss- und zugriffsbereit ist, außerhalb Ihrer Wohnung, Geschäfts­räume, befriedeten Besitztums oder einer Schieß­stätte.

Kann ein Waffenschein seine Gültigkeit verlieren?

Ja, nach drei Jahren endet die Gültigkeit des Großen Waffenscheins automatisch. Möchten Sie ihn darüber hinaus tragen, müssen Sie die Verlängerung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Waffenbehörde beantragen und eine neue Zuverlässigkeitsprüfungablegen. Außerdem kann Ihnen der Waffenschein entzogen werden, wenn das Bedürfnis nicht mehr erfüllt ist oder Sie beispielsweise straffällig werden.