Kleiner Waffenschein – Was Sie unbedingt wissen müssen
Der Kleine Waffenschein (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG) fand seinen Start mit dem neuen Waffengesetz (WaffG), welches seit dem 1. April 2003 gültig ist. Er berechtigt seinen Besitzer zum Führen von SRS-Waffen, also Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Seit seiner Einführung steigen die Anträge immer weiter, sodass Ende 2017 schon 557.560 deutsche Bürger in seinem Besitz waren.
Interessieren auch Sie sich für einen Kleinen Waffenschein, sind Sie bei uns richtig. Auf waffenbesitz.net beantworten wir Ihnen ausführlich, was Sie zu ihm wissen sollten.
Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein in Deutschland?
Als Inhaber eines Kleinen Waffenscheins sind Sie berechtigt, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (PTB-Waffen) zu führen, wenn Sie sich außerhalb Ihrer Wohnung, Geschäftsräume und/oder befriedeten Besitztums befinden. Wichtig ist, dass die Waffe das Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) trägt. Sollten Sie nicht vorhaben, die Waffe außerhalb der genannten Locations bei sich zu haben, benötigen Sie keinen Kleinen Waffenschein. Trotz des Besitzes des Kleinen Waffenscheins sind Sie nicht berechtigt, Ihre PTB-Waffe auf öffentlichen Veranstaltungen mitzuführen.
Kleiner Waffenschein in der EU?
Nein, der Kleine Waffenschein ist ausschließlich in Deutschland gültig und nicht im Ausland. Möchten Sie Ihre Waffe ins Ausland mitnehmen, benötigen Sie die entsprechende Zustimmung des jeweiligen Landes.
Darf ich als Inhaber des Kleinen Waffenscheins mit einer PTB-Waffe schießen?
Nur, wenn Sie sich auf einer speziellen Schießstätte, in Ihrer Wohnung, Ihren Geschäftsräumen und/oder des befriedeten Besitztums oder in einer Notwehr- bzw. Notstandssituation befinden. Andernfalls ist das Schießen dennoch verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG).
Ist der Kleine Waffenschein in ganz Deutschland gültig?
Der Kleine Waffenschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Das bedeutet, dass Sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland eine SRS-Waffe tragen dürfen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Waffenschein und Ihren Personalausweis oder Reisepass bei sich tragen, um dies bei einer möglichen Kontrolle nachweisen zu können. Andernfalls droht Ihnen wegen dieser Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße (§ 53 Abs. 1 Ziff. 20 WaffG).
Wie kann ich den Kleinen Waffenschein beantragen?
Den Kleinen Waffenschein beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde. Abhängig von Ihrem Wohnort können Sie den Antrag bereits zu Hause ausdrucken und ausfüllen und ihn dann mit den erforderlichen Unterlagen beantragen. Sie benötigen zusätzlich Ihren gültigen Personalausweis und möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis – zu letzterem informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Behörde.
Die örtlich zuständige Waffenbehörde holt sich Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ein und bittet um eine Stellungnahme des Landeskriminalamts und des Landesamts für Verfassungsschutz. Bei Bedenken fordert diese ein amts- oder fachärztliches oder ein fachpsychologisches Zeugnis an.
Wie viele Kleine Waffenscheine gibt es laut Statistik in Deutschland?
Im April 2019 zeigte eine Umfrage der „Rheinischen Post“ auf, dass 640.000 Bürger einen Kleinen Waffenschein besaßen. 2014 waren es noch 260.000 Menschen. Die meisten Besitzer des KWS leben in Schleswig-Holstein und im Saarland. Innerhalb von zwei Jahren wuchs die Zahl um 85 Prozent.
Was darf ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?
Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe, welche das PTB-Zeichen trägt. Dies existiert seit 1970 und wurde von der Physikalisch-TechnischenBundesanstalt Braunschweig eingeführt. Sie dürfen mit ihm Schreckschusswaffen (Kartuschenlager), Reizstoffwaffen (Patronen- oder Kartuschenlager) und Signalwaffen (Patronen- oder Kartuschenlager oder tragbare Gegenstände) bei sich führen. Tragen Sie eine SRS-Waffe, die nicht über das PTB-Zeichen verfügt oder vor 1970 erworben wurde, gilt diese als „scharfe Waffe“, für die der Kleine Waffenschein nicht mehr ausreicht.
Was ist der Unterschied zwischen dem Kleinen und dem Großen Waffenschein?
Der Kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen zu tragen. Der Große Waffenschein berechtigt zum Führen von Schuss-, Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen – allerdings ist es quasi unmöglich, als Otto Normalverbraucher einen GWS zu erhalten.
Wie lange ist der Kleine Waffenschein gültig?
Der Kleine Waffenschein kann seine Gültigkeit nicht verlieren. Allerdings kann Ihnen die Erlaubnis entzogen werden, wenn die erforderliche Zuverlässigkeit bzw. Eignung nicht mehr zweifelsfrei oder bereits auszuschließen ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG).
Was für Kosten kommen beim Kleinen Waffenschein auf mich zu?
Wie hoch die Kosten für den Kleinen Waffenschein ausfallen, hängt von der kommunalen Gebührenregelung ab. Durchschnittlich sollten Sie mit ca. 50 bis 100 Euro rechnen. In Bayern liegen die Kosten zwischen 30 und 150 Euro, während sie in NRW bei ca. 90 Euro liegen. In Kiel, Niedersachsen, Saarland und Wiesbaden betragen die Kosten ca. 50 Euro.
Was passiert mit dem Kleinen Waffenschein bei einem Umzug?
Ihre aktuelle Wohnanschrift müssen Sie nicht auf auf dem KWS eintragen lassen, allerdings sind Sie verpflichtet, der Behörde, die Ihnen den Kleinen Waffenschein ausgehändigt hat, über Ihren Wohnortwechsel zu informieren.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag des Kleiner Waffenscheins?
Bringen Sie Ihren ausgefüllten Antrag mit, Ihren gültigen Personalausweis und gegebenenfalls ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis. Letzteres ist nicht immer notwendig, daher sollten Sie sich vorab bei der für Sie zuständigen Behörde informieren, ob dies notwendig für den Antrag ist.
Kann ich den Kleinen Waffenschein trotz Vorstrafe erhalten?
Bei einer Vorstrafe kommt es auf den Einzelfall an, welcher sehr genau geprüft wird. Die Beantragung ist immer möglich, jedoch nicht die Erteilung.
Darf ich mit einem Kleinen Waffenschein einen Taser führen?
Das kommt auf den Taser an. Grundsätzlich gelten sie als verbotene Waffe (§ 40 WaffG), können aber auch ohne Kleinen Waffenschein geführt sein, wenn sie als „gesundheitlich unbedenklich“ gelten und das PTB-Prüfzeichen tragen. Das kann bei Geräten der Fall sein, die sich automatisch nach 10 Sekunden abschalten, wobei es auch auf die Ampere-Zahl ankommt. Dennoch dürfen auch diese nicht auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden (§ 42 Abs. 1 WaffG).
Welche Voraussetzungen muss ich für den Kleinen Waffenschein erfüllen?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen festen Wohnsitz haben. Außerdem ist die eigene Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz (WaffG)) und persönliche Eignung zum Führen (§ 6 Waffengesetz (WaffG)) nachzuweisen. Das bedeutet, dass keine laufenden Verfahren oder Vorstrafen über 60 Tagessätze sowie keine Drogenprobleme vorliegen. Ebenso dürfen Sie kein Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisation sein.
Was passiert, wenn ich keinen Kleinen Waffenschein besitze und eine Waffe mit mir führe?
Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft wird. Im milderen Fall droht eine (empfindliche) Geldstrafe, sie kann bis zu 10.000 Euro hoch sein.