Munitionserwerbsschein

Waffenbesitzer benötigen neben Waffenbesitzkarte und Waffenschein auch eine Genehmigung für die Munition. Der Munitionserwerbsschein erteilt eine waffenrechtliche Erlaubnis zu Erwerb und Besitz von Munition. In diese Munitionserwerbsberechtigung trägt die Behörde genau jene Munition ein, welche der Antragsteller erwerben und besitzen darf. Alle Regelungen dazu und die konkreten Voraussetzungen sind im deutschen Waffengesetz festgehalten.

Wer benötigt den Munitionserwerbsschein?

Auch wenn Waffenbesitzer bereits über eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein verfügen, genügt dies nicht in Bezug auf den Munitionserwerb. Zudem ist auch Art und Typ der Munition in dieser Urkunde genau festgelegt, welche mit der angemeldeten Waffe übereinstimmen muss. Die Erteilung eines Munitionserwerbsscheins als gesondertes Dokument ist daher äußerst selten. Munition für Waffen mit einem PTB-Siegel kann ab 18 Jahren ohne waffenrechtliche Erlaubnis erworben werden.

Voraussetzungen

Wie bei der Waffenbesitzkarte gelten beim Munitionserwerbsschein dieselben Maßstäbe bezüglich Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung. Es wird jedoch nicht zwischen dem Besitz und dem Führen von Munition unterschieden.

Meist können Sportschützen und Jäger diese Urkunde gemeinsam mit einem Eintrag in der Waffenbesitzkarte erwerben. Bei Jägern ist der Antrag für Langwaffenmunition dank eines gültigen Jagdscheins ebenso unkompliziert. Neben Hobbyschützen oder Berufsjägern müssen jedoch auch Munitionssammler, Landwirte, Sachverständige für Waffen, Schießsportleiter und Schießstandbetreiber einen Munitionserwerbsschein haben. Ein Munitionserwerbsschein als Erlaubnisurkunde ohne dazugehörige Dokumente für eine Waffe kommt selten vor.

Gültigkeitsdauer und Kosten

Ein Munitionserwerbsschein ist zwar auf sechs Jahre befristet. Danach gilt jedoch die Erlaubnis bezüglich des Besitzes der erworbenen Munition unbefristet weiter. Die Beantragung kostet etwa 40 Euro. Die Gebühren können jedoch abhängig von Bundesland und Waffenbehörde variieren.

Beschränkungen

Der Munitionserwerbsschein gilt nur für bestimmte Kaliber und Munitionsarten, welche nicht verboten sind oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Bei Sportschützen oder bei einem Schießstand wird nur eine bestimmte Munitionsart verschossen. Daher macht eine Beschränkung der Genehmigung Sinn. Keine gesonderte Munitionserwerbsberechtigung benötigt man beispielsweise für Diabolos und Geschosse. Jedoch benötigen Landwirte auch einen Munitionserwerbsschein für den Erwerb von Pyroknallpatronen beziehungsweise 15 Millimeter Pyropatronen zur Vertreibung von Schadvögeln.

Eine weitere Beschränkung betrifft die Menge, die mit der Gesetzesformulierung „in der kleinsten Verpackungseinheit“ definiert ist. Für Sammler gilt hier die Einzelabgabe, ansonsten die Abgabe in unangebrochenen Verkaufsverpackungen.

Aufbewahrung

Eine weitere Regelung betrifft die sachgerechte Aufbewahrung von Munition in einem verschlossenen Behältnis und getrennt von Waffen. Dazu genügt beispielsweise ein eigenes verschließbares Fach in einem Waffenschrank, um dem Gesetz Folge zu leisten.