Waffenbesitzkarte beantragen

In Deutschland ist es laut Waffengesetz unumgänglich, für eine Waffe auch eine Waffenbesitzkarte zu haben. Sie ist auch eine Voraussetzung für die Genehmigung eines Waffenscheins. Diese Urkunde benötigen vor allem Schusswaffensammlern, Sportschützen, Waffenerben oder Jäger. Für diese Berechtigung, Schusswaffen und Munition besitzen zu dürfen, muss eine Beantragung erfolgen. Um eine Waffenbesitzkarte beantragen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Regelungen

Eine Waffenbesitzkarte berechtigt nicht zum Führen einer Waffe, dafür ist der Waffenschein gedacht. Diese Urkunde genügt jedoch, um tatsächliche Gewalt über die betreffende, in der Karte eingetragene Waffe auszuüben.

Eine wichtige Regelung ist, dass Waffe und Munition beim Transport nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit sein dürfen. Das bedingt, dass man ungeladene Waffen und die Munition dafür üblicherweise getrennt voneinander transportiert werden.

Für den Besitz von sogenannten SRS-Waffen, wie etwa Luftdruck- und Schreckschusspistolen oder Pfefferspray muss man keine Waffenbesitzkarte beantragen.

Voraussetzungen für den Antrag

Die allgemeinen Voraussetzungen für den Antrag einer Waffenbesitzkarte sind

  • Volljährigkeit
  • Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Nachweis der persönlichen Eignung
  • Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang bei einer dazu autorisierten Einrichtung
  • Beweis der waffenrechtlichen Bedürftigkeit

Wer eine Waffe erbt, muss keinen Sachkundenachweis erbringen. Der entsprechende Lehrgang bei einer autorisierten Einrichtung ist meist die Schulung beim jeweiligen Waffenhändler. Für Jäger gilt die Jägerprüfung als Nachweis.

Unterlagen und Kosten

Um die Waffenbesitzkarte beantragen zu können, sind folgende Unterlagen nötig:

  • Ausgefüllter Antrag für die Karte
    Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Sachkundeprügung
  • Bedürfnisnachweis wie etwa Jagdausübung, Sportschießen, Sammeln von Waffen nach kulturhistorisch bedeutsamen Gesichtspunkten, Tätigkeit als Waffensachverständige und Selbstschutz

Welche Kosten entstehen, hängen von der Art der Karte und den Sätzen der jeweiligen zuständigen Behörden ab. Die Gebühren für Waffenbesitzkarte beantragen können zwischen 35 und 80 Euro betragen.

In Sachsen kostet die Ausstellung rund 80 Euro. Weitere Gebühren fallen für das Ein- und Austragen von Waffen an, pro Waffe etwa 20 Euro. Die Gebühren für die Dokumente der Prüfung auf Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung kosten je 30 Euro.

Zuständige Stellen

Für den Antrag einer Waffenbesitzkarte muss man sich an die jeweilige zuständige Behörde wenden. Das kann je nach Bundesland und Region die zuständige Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes als Waffenbehörde sein. Dazu sind die erforderlichen Unterlagen und das ausgefüllte Antragsformular mitzubringen. Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit und holt dazu Auskünfte beim Bundeszentralregister, bei der örtlichen Polizeidienststelle und über das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister ein.

Sind diese Auskünfte nicht zufriedenstellend, kann die Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis verlangen. Bei Erstantragstellern unter 25 Jahren erfolgt auf jeden Fall die Einholung eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige Eignung.