Waffenschein beantragen Bayern

In Deutschland regelt das Gesetz den Erwerb und das Führen von Waffen und auch die entsprechenden Genehmigungen. Das deutsche Waffenrecht unterscheidet hier die Waffenbesitzkarte und den Waffenschein. Ein Waffenschein ist die Erlaubnis, bestimmte Schusswaffen zu führen. Ein Behördenantrag genügt, um dieses Dokument zu erlangen. Die zuständige Behörde für Waffenschein beantragen Bayern liegt meist bei den Landratsämtern.

Waffenschein und Waffenbesitzkarte

Es gibt Unterschiede, wenn es um das Führen und für den Transport von Waffen geht. Hierfür sind jeweils spezifische Genehmigungen notwendig. Für den Besitz einer Waffe, wie beispielsweise für Sportschützen oder Waffensammler, muss eine Waffenbesitzkarte vorliegen. Jäger benötigen einen Jagdschein und der Transport von Jagdwaffen ist ebenfalls an bestimmte Vorschriften gebunden. Die Vorgaben für die Waffenbesitzkarte sind weniger restriktiv als jene für den Waffenschein, allerdings dennoch relativ streng.

Wer nicht zumindest über eine Waffenbesitzkarte verfügt, darf nur sogenannte freie Waffen erwerben, welche nicht unter das Waffengesetz fallen. Das sind beispielsweise Schreckschusswaffen und alle Gas-, Luftdruck- oder CO2-Waffen.

Das deutsche Waffengesetz unterscheidet zwischen einem kleinen und einem großen Waffenschein. Die Beantragung des großen Waffenscheins verlangt zusätzliche Nachweise des Bedarfs. Üblicherweise erhalten nur die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, wie etwa Polizisten, Soldaten und Zollbeamte, einen großen Waffenschein. Eine Privatperson muss über einen Bedürfnisnachweis die unbedingte Notwendigkeit nachweisen, welche es unabdingbar macht, eine Waffe zu führen.

Antragstellung

Für die Genehmigungen für Besitz und Führen einer Waffe ist in Deutschland die Waffenbehörde zuständig. Sie gehört zu den Verwaltungsbehörden und das können Landratsämter, Ordnungsämter oder auch Landeskriminalämter sein. In Bayern sind meist die Landratsämter zuständig. Je nach Gebiet können die Anlaufstelle und die Anforderungen für Waffenschein beantragen Bayern variieren. In der Landeshauptstadt München sind sowohl Rathaus als auch das Landratsamt München Anlaufstellen für eine Beantragung.

Voraussetzungen und Unterlagen

Für Waffenscheinanträge müssen die üblichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein und Belege für die Zuverlässigkeit des Antragstellers von Behörden bestätigt vorliegen.

In Deutschland fallen die Anforderungen für den kleinen und großen Waffenschein unterschiedlich streng aus. Der kleine Waffenschein verlangt ein Mindestalter von 18 Jahren und Nachweise zur persönlichen Eignung. Weiters nötig sind eine Waffenbesitzkarte, in der die einzutragende Schusswaffe registriert ist, ein neues Passfoto und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Der große Waffenschein bedingt die Vorlage eines Sachkundenachweises, eine Versicherung und eine schriftliche Begründung. Die Antragsgebühren betragen zwischen 50 bis 100 Euro.