Waffenschein beantragen Niedersachsen

In Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, eine Waffe zu besitzen und auch zu tragen, wenn die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Das deutsche Waffenrecht unterscheidet dazu die Waffenbesitzkarte sowie den Waffenschein. Ein Waffenschein ist die Erlaubnis, bestimmte Schusswaffen zu führen und für dieses Dokument genügt ein Antrag. Die zuständige Behörde für Waffenschein beantragen Niedersachsen hängt überdies vom konkreten Wohnort ab.

Waffenschein und Waffenbesitzkarte

Es gibt Unterschiede zwischen den Genehmigungen für das Führen und für den Transport von Waffen. Für den Besitz einer Waffe muss eine Waffenbesitzkarte vorliegen, welche beispielsweise für Sportschützen oder Sammler von Waffen ausreicht. Jäger benötigen zusätzlich den Jagdschein und der Transport von Jagdwaffen ist wiederum an bestimmte Vorschriften gebunden. Grundsätzlich sind die Vorgaben für die Waffenbesitzkarte weniger restriktiv als bei einem Waffenschein, allerdings dennoch sehr streng kontrolliert.

Wer nicht zumindest über eine Waffenbesitzkarte verfügt, darf nur sogenannte freie Waffen erwerben, welche nicht unter das Waffengesetz fallen. Das sind beispielsweise Schreckschusswaffen und alle Gas-, Luftdruck- oder CO2-Waffen.

Das Waffengesetz unterscheidet den kleinen und den großen Waffenschein. Die Beantragung des großen Waffenscheins verlangt auch einen Bedürfnisnachweis, denn üblicherweise erhalten diesen nur die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, wie etwa Polizisten, Soldaten und Zollbeamte. Eine Privatperson muss die unbedingte Notwendigkeit nachweisen, welche es unabdingbar macht, eine Waffe zu führen.

Antragstellung

Für die Genehmigungen für Besitz und Führen einer Waffe ist in Deutschland die Waffenbehörde zuständig. Sie gehört zu den Verwaltungsbehörden und das können Landratsämter, Ordnungsämter oder auch Landeskriminalämter sein. In Niedersachsen erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins beim Landkreis, in der kreisfreien Stadt, in der großen selbstständigen Stadt und bei selbstständigen Gemeinden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich am besten an die Bürgerauskunft der Gemeinde, um zu erfahren, welche Stelle konkret für die Beantragung des Waffenscheins zuständig ist.

Voraussetzungen

Für Waffenschein beantragen Niedersachsen müssen die üblichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein und etwa die Belege für die Zuverlässigkeit des Antragstellers durch Behörden bestätigt vorliegen.

In Deutschland fallen die Anforderungen für den kleinen und großen Waffenschein unterschiedlich streng aus. Der kleine Waffenschein verlangt folgende Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Nachweise zur persönlichen Eignung
  • Waffenbesitzkarte für die anzumeldende Waffe

Der große Waffenschein verlangt unter anderem zusätzlich den Nachweis von Sachkunde, eine eigene Versicherung und eine schriftliche Begründung. Die Liste der erforderlichen Unterlagen für Waffenschein beantragen Niedersachsen kann überdies je nach Stadt variieren. Die Antragsgebühren betragen zwischen 50 bis 100 Euro.