Waffenschein für Pfefferspray

In Deutschland gelten strenge Regeln für den Erwerb und das Führen von Waffen. Unter bestimmten Umständen gilt ein bestimmtes Reizgasspray nicht als Waffe, fällt also auch nicht unter das Waffengesetz. In diesen Fällen ist kein Waffenschein für Pfefferspray notwendig. Die unsachgemäße Anwendung von Pfefferspray kann aber zu rechtlichen Komplikationen führen. Ehe Sie sich ein derartiges Spray zulegen, sollten Sie sich also genau über die Regelungen und die aktuelle rechtliche Situation informieren.

Wann waffenscheinfrei?

Ist das sogenannte Pfefferspray im Handel als Abwehrspray gegen Hunde oder Tierabwehrspray deklariert, bestehen keinerlei Beschränkungen. Der Kauf ist legal und das Mitführen erlaubt, denn diese Art von Spray fällt nicht unter das deutsche Waffengesetz. Daher gibt es auch keine Altersbeschränkung für den Erwerb, Besitz und das Mitführen von Pfefferspray zur Tierabwehr. Fehlt jedoch eine derartige Aufschrift, ist bereits Kauf und Mitführen dieses Sprays ein Verstoß gegen das Nebenstrafrecht.

Obwohl es keinen Waffenschein für Pfefferspray gibt, sollten Sie den Umgang damit trainieren. Weiters ist beim Mitführen wichtig, dass das Spray im Bedarfsfall sofort griffbereit ist.

Arten von Pfefferspray

Im Handel gibt es Pfefferspray nicht nur als Sprühnebel, sondern auch als Pfefferschaum oder Pfeffergel. Weitere Ausführungen können über ein Breitstahlventil verfügen. Die Größen der Spraydose variieren ebenfalls und es gibt sie in Mengen von 40 bis 63 Millilitern.

Die Wirksamkeit von Pfefferspray beruht auf einem Sprühstrahl, welcher auch mehrere Angreifer abwehren kann. Ein Breitstrahl erhöht die Trefferwahrscheinlichkeit. Das dickflüssige Pfeffergel mit Weitstrahl kann auf größere Entfernungen angewendet werden. Pfefferschaum lässt sich zielgenau anwenden, hat aber keine große Reichweite.

Einsatz aus Notwehr

Als Notwehr gilt der Einsatz von Pfefferspray, wenn er bei einem rechtswidrigen physischen und überraschenden Angriff erfolgt. Die Anwendung zur Abwehr von Tieren hat keinerlei rechtliche Folgen.

Anders ist es bei der Anwendung gegen Menschen, denn das ist offiziell nicht erlaubt. Auch wenn es einen berechtigten Grund der Selbstverteidigung gibt, gilt der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen als gefährliche Körperverletzung. Es erfolgt also eine kritische Prüfung, ob der Einsatz zur Abwehr wirklich notwendig war.

Kommt Pfefferspray zum Einsatz, um eine andere Person in Gefahr zu schützen, so kann dies als Nothilfe gelten und straffrei bleiben.