Waffenschein für Quarzhandschuhe

In Deutschland regelt das Waffengesetz auf strikte Weise, wer unter welchen Umständen eine Waffe besitzen und tragen darf. Der Waffenschein, ebenso wie der Jagdschein, gibt die Erlaubnis zum Führen von genau bestimmten Waffen. Das deutsche Waffenrecht unterscheidet überdies den kleinen und den großen Waffenschein. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer gesonderten Waffenbesitzkarte. Der Gesetzestext betrifft auch freie, erlaubnispflichtige und verbotene Waffen. Einige davon sind umstrittene Grenzfälle. Es gibt beispielsweise derzeit keinen speziellen Waffenschein für Quarzhandschuhe.

Freie und verbotene Waffen

Genehmigungspflicht besteht grundsätzlich für Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte tragbare Gegenstände wie Hieb- und Stoßwaffen. Diese Art von Waffen können durch ihre Bestimmung, Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigen oder herabsetzen.

Erlaubnisfrei

Erlaubnisfreie Waffen sind ohne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte zu erwerben, beispielsweise

  • die meisten Hieb- und Stoßwaffen
  • Elektroschockgeräte mit Prüfzeichen
  • Armbrust und Salutwaffen
  • unbrauchbar gemachte Schusswaffen
  • Reizstoffsprühgeräte mit Prüfzeichen (Pfefferspray)
  • Luftdruck-, Federdruck- und Co2-Waffen mit Prüfzeichen

Erlaubnispflichtig

Unter erlaubnispflichtige Waffen fallen

  • alle scharfen Waffen
  • Schreckschusswaffen
  • Reizstoffwaffen
  • Signalwaffen
  • Luftdruck-, Federdruck- und Co2-Waffen ohne Prüfzeichen
  • Teile von Schusswaffen, wie etwa Verlauf oder Verschluss oder Schalldämpfer

Verboten

In Deutschland verbotene Waffen und im Waffengesetz definiert als „Verboten zum Umgang“ sind unter anderem

  • vollautomatische Schusswaffen
  • abgesägte Schrotflinten, kurze Pumpguns und schnell zerlegbare Gewehre
  • Präzisionsschleudern
  • als andere Gegenstände getarnte Waffen
  • Zielbeleuchtung oder Laserpointer, sofern an einer Waffe montiert
  • Butterfly-, Fall-, Spring- und Faustmesser
  • Nunchakus und Wurfsterne
  • Schlagringe
  • nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroschockgeräte
  • Unterkaliber-Treibspiegelgeschosse, Leuchtspur- und Hartkerngeschosse
  • Molotowcocktails und Anleitungen zum Bombenbau

Quarzhandschuhe

Quarzhandschuhe, Quarzsandhandschuhe, schlagkraftverstärkende Handschuhe oder Schlaghandschuhe haben am Handrücken und im Bereich der Knöchel sogenannte Protektoren aus feinem Quarzsand, seltener auch aus Bleistaub. Einige Modelle sind zusätzlich mit einer Einlage aus Kevlar ausgestattet. Die Sandfüllung schützt die Hände vor Schnittverletzungen und die Handschuhe wirken stärker bei Faustschlägen, in etwa wie Schlagringe.

Rechtliche Lage

International ist die Rechtslage uneinheitlich. In der Schweiz gelten sie als Waffen, es gibt innerhalb der EU jedoch keine generellen Verbote von Quarzsandhandschuhen. Privatpersonen benötigen in Deutschland keinen Waffenschein für Quarzhandschuhe. Ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen, die dem Versammlungsgesetz unterliegen. Ein Angriff mit derartigen Handschuhen kann zu einer Bestrafung wegen gefährlicher Körperverletzung führen.