Waffenschein für Schreckschusswaffen

In Deutschland unterscheiden sich die Genehmigungen zum Führen von Waffen nach der Waffenart. Der sogenannte kleine Waffenschein berechtigt zum Mitführen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen oder eines umfriedeten Besitztums. Der Waffenschein für Schreckschusswaffen, auch PTB-Waffen genannt, ist über einen Antrag bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde erhältlich. Er gilt auch nur in Verbindung mit dem Personalausweis bei einer Personenkontrolle.

Antragstellung

Die Waffenbehörden in Deutschland legen strenge Sicherheitsvorschriften an die Erteilung eines Waffenscheins. Es gelten folgende Voraussetzungen, um eine Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen:

  • ein Mindestalter von 18 Jahren
  • keinerlei Vorstrafen oder laufende Gerichtsverfahren
  • das Vorliegen eines fachpsychologischen Beurteilungsschreibens sowie einer Bestätigung körperlicher Eignung
  • keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • kein Mitglied einer verbotenen Organisation oder einer als verfassungswidrig erklärten Partei
  • Nachweis über fachgerechte Aufbewahrung der Waffe

Für das Aufbewahren einer Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in der eigenen Wohnung ist kein Waffenschein erforderlich, ebenso nicht für den einmaligen Transport der ungeladenen Waffe nach dem Kauf zur eigenen Wohnung.

Kosten und Gültigkeit

Für die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins fallen Gebühren von etwa 90 Euro an.

Allgemein ist ein Waffenschein für Schreckschusswaffen höchstens drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss die Erlaubnis zum Führen von Waffen verlängert werden. Damit ist auch immer eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung verbunden.

Gefahren beim Umgang

Die Schreckschusswaffen sehen meist wie echte Waffen aus und sind kaum von diesen zu unterscheiden. Auch bei diesen Waffen bedarf es des korrekten Umgangs.

Ungeübte Waffenträger können ansonsten sich selbst gefährden oder Unbeteiligte verletzen. Wichtig zu wissen ist, dass auch eine Schreckschusswaffe aus nächster Distanz abgefeuert lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen kann. Bei Schreckschusswaffen mit Tränengaspatronen ist überdies die Windrichtung zu beachten und auch die Windstärke spielt eine große Rolle. Unsachgemäße Anwendung, etwa in einem geschlossenen Raum, kann den Waffenträger selbst verletzen.

Verbot

Auch wenn ein Waffenschein für Schreckschusswaffen vorliegt, sind PTB-Waffen grundsätzlich bei öffentlichen Veranstaltungen, wie etwa Versammlungen, Demonstrationen, Sportereignissen, Theater-, Kino- oder Konzertbesuchen grundsätzlich verboten. Ebenso verboten ist der Einsatz mit pyrotechnischer Munition bei Festivitäten, etwa an Silvester.