Waffenschein Gültigkeitsdauer

In Deutschland ist im Waffengesetz strikt geregelt, wer unter welchen Umständen eine Waffe besitzen und tragen darf. Der Waffenschein erteilt, ebenso wie der Jagdschein, die Erlaubnis zum Führen bestimmter Waffen. Diese Genehmigungspflicht besteht für Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte tragbare Gegenstände wie Hieb- und Stoßwaffen. All diese können durch ihre Bestimmung, Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigen oder herabsetzen. Das deutsche Waffenrecht unterscheidet überdies den kleinen und den großen Waffenschein. Eine Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer gesonderten Waffenbesitzkarte und weitere Regelungen betreffen die Waffenschein Gültigkeitsdauer.

Voraussetzungen

Die deutsche Waffenbehörde hat strenge Sicherheitsvorschriften für die Erteilung eines Waffenscheins und das Recht, eine Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen. Unabhängig davon, ob es sich um den kleinen oder großen Waffenschein handelt, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • keine Vorstrafen, die über Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen hinausgehen
  • kein laufendes Gerichtsverfahren
  • ein fachpsychologisches Beurteilungsschreiben
  • die Bestätigung körperlicher Eignung
  • keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • kein Mitgliedschaft bei einer verbotenen Organisation oder einer als verfassungswidrig erklärten Partei
  • ein Nachweis über die fachgerechte Aufbewahrung der Waffe

Eine fachgerechte Aufbewahrung bedeutet, dass die Waffe stets getrennt von der Munition und nicht unmittelbar zugriffsbereit sein muss. Dies gilt für das Tragen der Waffe und deren Aufbewahrung.

Grundsätzlich erteilt ein Waffenschein die Erlaubnis für das Führen der Waffe, jedoch nicht den Besitz. Dazu dient die Waffenbesitzkarte, was eine weitere Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist.

Gültigkeit

Den Waffenschein stellen die zuständigen Waffenbehörden aus, welche zu den Verwaltungsbehörden wie Landratsämter, Ordnungsämter oder auch Landeskriminalämter gehören. Diese Stellen prüfen auch, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Zuverlässigkeit des Antragstellers vorliegt. Die Waffenschein Gültigkeitsdauer ist begrenzt. Im Allgemeinen gilt die Erlaubnis zum Führen einer Waffe höchstens für drei Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Waffenschein verlängert werden. Diese Verlängerung ist auch immer mit einer erneuten Zuverlässigkeitsprüfung durch die Behörden verbunden.