Waffenschein Haftpflichtversicherung
In Deutschland regelt das Waffengesetz den Erwerb, den Besitz und das Führen von Waffen. Der Waffenschein und der Jagdschein sind Urkunden, welche die Erlaubnis zum Führen bestimmter Waffen erteilen. Die Waffenbesitzkarte gestattet den Besitz, jedoch nicht das Führen von Waffen und Munition. Das deutsche Waffenrecht unterscheidet überdies den kleinen und den großen Waffenschein. Eine Voraussetzung für letzteren ist unter anderem eine Waffenschein Haftpflichtversicherung.
Wann ein Waffenschein?
Eine Genehmigungspflicht mit Waffenschein besteht für Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte tragbare Gegenstände wie Hieb- und Stoßwaffen. All diese Arten von Waffen können durch ihre Bestimmung, Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigen oder herabsetzen.
Die deutsche Waffenbehörde hat strenge Sicherheitsvorschriften für die Erteilung des Rechts, eine Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen. Unabhängig davon, ob es sich um den kleinen oder großen Waffenschein handelt, gelten folgende Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- keine Vorstrafen, die über Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen hinausgehen
- kein laufendes Gerichtsverfahren
- ein fachpsychologisches Beurteilungsschreiben
- die Bestätigung körperlicher Eignung
- keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
- kein Mitgliedschaft bei einer verbotenen Organisation oder einer als verfassungswidrig erklärten Partei
- ein Nachweis über die fachgerechte Aufbewahrung der Waffe
Eine fachgerechte Aufbewahrung bedeutet, dass die Waffe stets getrennt von der Munition und nicht unmittelbar zugriffsbereit sein muss. Dies gilt für das Tragen der Waffe und deren Aufbewahrung.
Die Waffenbesitzkarte als Urkunde zum Besitz einer Waffe ist eine weitere Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag.
Großer Waffenschein
Für den großen Waffenschein gibt es weitere Voraussetzungen:
- einwandfreies Führungszeugnis
- Nachweis sozialer und persönlicher Eignung
- Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, wie etwa Polizisten, Soldaten und Zollbeamte, Wach- und Sicherheitspersonal oder Berufsjäger
- auch in Ausnahmefällen für Werttransportunternehmer und ausschließlich für die Ausübung des Berufes
- Vorlage einer Haftpflichtversicherung
Versicherungssumme
Diese sogenannte Waffenschein Haftpflichtversicherung für den großen Waffenschein muss laut Gesetz eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro für Personen- und Sachschäden umfassen.
Diese Versicherung ist vergleichbar mit einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie tritt für die Schäden in bestimmten Grenzen und Fällen ein, die ein Jagdscheininhaber bei der Jagd schuldhaft Dritten zufügt. Hier muss die Versicherungszusage mindestens der Laufzeit des beantragten Jagdscheins entsprechen, also drei Jahre. Auch hier schreibt das Gesetz in Deutschland folgende Versicherungssummen vor:
- 500.000 Euro für Personenschäden
- 50.000 Euro für Sachschäden
Gerade beim Umgang mit Waffen empfehlenswert es sich, für Personen- und Sachschäden pauschal höhere Summen, wie etwa mindestens 5 Millionen Euro zu vereinbaren: Jäger und alle Personen, die mit Waffen hantieren, haften unbegrenzt für die von ihnen verursachten Schäden. Es empfiehlt sich, mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter Konditionen und Höhe der Tarife individuell zu verhandeln.