Waffenschein NRW beantragen

In Deutschland darf man nur mit den entsprechenden Genehmigungen eine Waffe erwerben, besitzen und auch mit sich führen. Das deutsche Waffenrecht unterscheidet dabei zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein. Ein Waffenschein ist die grundsätzliche Erlaubnis, bestimmte Schusswaffen zu führen und er lässt sich über einen einfachen Antrag erwerben. Je nach Bundesland können unterschiedliche Behörden für die Erteilung eines Waffenscheins zuständig sein. Die zuständige Behörde für Waffenschein NRW beantragen ist die örtliche Kreispolizeibehörde.

Waffenschein und Waffenbesitzkarte

Es gibt unterschiedliche Genehmigungen für das Führen und für den Transport von Waffen. Eine Waffenbesitzkarte genügt für Sportschützen oder Sammler von Waffen und Jäger benötigen einen Jagdschein. Die Vorgaben für die Waffenbesitzkarte sind etwas weniger restriktiv als jene für den Waffenschein.

Im Waffengesetz gibt es den kleinen und den großen Waffenschein und letzterer ist für die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen bestimmt, wie etwa Polizisten, Soldaten und Zollbeamte. Eine Privatperson muss die unbedingte Notwendigkeit nachweisen, welche es unabdingbar macht, eine Waffe zu führen.

Wer nicht zumindest über eine Waffenbesitzkarte verfügt, darf nur sogenannte freie Waffen erwerben, welche nicht unter das Waffengesetz fallen. Das sind beispielsweise Schreckschusswaffen und alle Gas-, Luftdruck- oder CO2-Waffen.

Voraussetzungen

Die Beantragung für einen Waffenschein liegt bei der zuständigen Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen, die örtliche Kreispolizeibehörde. Für Waffenschein NRW beantragen müssen die üblichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anforderungen für den kleinen und großen Waffenschein sind unterschiedlich streng. Grundbedingungen sind Volljährigkeit, eine Waffenbesitzkarte, Nachweise zur persönlichen Eignung und es müssen Belege für die Zuverlässigkeit des Antragstellers von der Behörde bestätigt vorliegen.

Der große Waffenschein verlangt unter anderem zusätzlich den Nachweis von Sachkunde, eine Versicherung und eine schriftliche Begründung für den Waffenscheinantrag. Unterlagen für den Antrag umfassen überdies Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Die Antragsgebühren betragen zwischen 50 bis 150 Euro. Je nach Stadt können die Anforderungen und die Kosten für Waffenschein NRW beantragen variieren.