Waffenschein Österreich
Vergleichbar mit dem deutschen Waffenschein gibt es in Österreich den sogenannten Waffenpass. Dies ist eine waffenrechtliche Erlaubnis-Bescheinigung, welche neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen von bestimmten Schusswaffen berechtigt. Dieser „Waffenschein Österreich“ wird auf Antrag von der jeweiligen für Waffenangelegenheiten zuständigen Behörde ausgestellt. Wie in Deutschland genügt diese Urkunde nicht, sondern es ist weiters eine Waffenbesitzkarte sowie ein Waffenführerschein nötig. Die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes sind streng geregelt und sehr restriktiv.
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Waffenpass, Waffenbesitzkarte, Waffenführerschein
Wie in Deutschland unterscheiden sich die Genehmigungen in Österreich ebenfalls aufgrund des Zwecks. Es gibt spezielle Urkunden, wenn es um den Erwerb einer Waffe und das Führen von Waffen geht. Meist sind sowohl Waffenpass als auch Waffenbesitzkarte notwendig. Weitere notwendige Dokumente für einen erfolgreichen Antrag können der Waffenführerschein oder für Hobbyjäger eine Jagdkarte sein.
- Der Waffenpass ist eine Urkunde, die zu Erwerb, Besitz, Einführen und auch Führen einer bestimmten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen, meist Kategorie B, berechtigt. Unter Umständen gilt der Pass auch für Waffen der Kategorie A und C.
- Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen, also Bei-sich-Tragen von Schusswaffen der Kategorie B. Geht es also beispielsweise nur um das Sammeln von Waffen, genügt dieses Dokument.
- Der sogenannte Waffenführerschein bestätigt die Absolvierung einer Waffenschulung. Diese Schulungsbestätigung stellen die jeweiligen Waffenfachhändler aus.
Waffenkategorien
Der „Waffenschein Österreich“ oder Waffenpass unterscheidet zwischen Waffenkategorien. Generell verboten sind Waffen der Kategorie A, wie etwa Kurzflinten, Pumpguns, halbautomatische Waffen, Kriegsmaterial und Schlagringe. Die genehmigungspflichtige Kategorie B umfasst Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen. Waffen der Kategorie C sind meldepflichtig, wie etwa Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, die nicht in die anderen beiden Kategorien fallen.
Voraussetzungen
Ein Waffenpass ist in Österreich nicht einfach zu erhalten, die Bestimmungen sind sehr restriktiv. Generell muss es ein nachvollziehbarer hoher Bedarf sein, wie etwa bei bestimmten Tätigkeiten, beispielsweise bei Sicherheitsdiensten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Antrag durch eine verlässliche Person aus dem EU-Raum
- Mindestalter 21 Jahre
- Nachweis eines Bedarfs zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B
- Psychologisches Gutachten
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (Waffenführerschein)
- Zusätzliche erforderliche Unterlagen: Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und ein Lichtbild
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Waffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.
Die Kosten für einen Waffenpass für bis zu zwei Schusswaffen betragen etwa 120 Euro.
Zuständige Stellen
In Österreich richtet sich die Zuständigkeit der Waffenbehörde nach dem Hauptwohnsitz beziehungsweise dem aktuellen Wohnsitz der Antragsteller. Dementsprechend kann die zuständige Waffenbehörde sein:
- die Bezirkshauptmannschaft
- der Magistrat in Statutarstädten
- die Landespolizeidirektion im Gebiet einer Gemeinde
- die Polizeikommissariate in Wien