Waffenschein: Voraussetzungen

In vielen Ländern Europas ist strikt geregelt, wer unter welchen Umständen eine Waffe besitzen beziehungsweise tragen darf. In Deutschland gibt es dazu einen Waffenschein, welcher neben dem Jagdschein die Erlaubnis zum Führen bestimmter Schusswaffen erteilt. Das deutsche Waffenrecht unterscheidet dazu weiters die Waffenbesitzkarte sowie den kleinen und den großen Waffenschein. In Österreich herrschen ähnliche Regelungen und der Waffenpass entspricht der deutschen Berechtigung. Der Erwerb dieser Urkunde ist an bestimmte Waffenschein Voraussetzungen gebunden.

Schusswaffen Definition

In Deutschland definiert das Waffengesetz die Genehmigungspflicht für Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte tragbare Gegenstände wie Hieb- und Stoßwaffen. All diese können durch ihre Bestimmung, Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigen oder herabsetzen.

Begriffsunterscheidungen

In der Umgangssprache ist es üblich, die Begriffe Waffenbesitzkarte und Waffenschein oder sogar Jagdschein als Synonyme zu verwenden. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede:

Jagdschein

Der Jagdschein ist Pflicht für alle entsprechend ausgebildeten Menschen, die zur Jagd gehen wollen. Er berechtigt zum Führen der Jagdwaffe zur berechtigten Jagdausübung, aber nicht automatisch zur Jagd. Zusätzlich ist überdies eine Waffenbesitzkarte für bestimmte Waffentypen nötig.

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte berechtigt zwar zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe, jedoch nicht zum Führen einer Waffe. Sportschützen benötigen die grüne/gelbe und Sammler die rote Waffenbesitzkarte. Bei Jägern tritt an die Stelle des Waffenscheins der Jagdschein.

Waffenschein

Ein Waffenschein berechtigt grundsätzlich nicht zum Besitz, sondern ausschließlich zum Führen von Waffen. Man unterscheidet den kleinen und den großen Waffenschein.

  • Der kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von freien Waffen, wie etwa Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Pfefferspray. CS-Gas oder Reizgas fallen allerdings nicht unter diese Kategorie.
  • Der große Waffenschein geht nur an Personen, die eine besondere Bedürftigkeit nachweisen können. Er berechtigt die Inhaber auch zum sichtbaren, zugriffsbereiten Führen einer Waffe, ausgenommen bei öffentlichen Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen oder in Aufzügen.

Waffenschein Voraussetzungen

Die Waffenbehörde legt strenge Sicherheitsvorschriften an die Erteilung eines Waffenscheins. Unabhängig davon, ob es sich um den kleinen oder großen Waffenschein handelt, gelten folgende Voraussetzungen, um eine Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen:

  • ein Mindestalter von 18 Jahren
  • keinerlei Vorstrafen, die über Geld-, Jugend- oder Freiheitsstrafe unter 60 Tagessätzen hinausgehen
  • kein laufendes Gerichtsverfahren
  • das Vorliegen eines fachpsychologischen Beurteilungsschreibens sowie einer Bestätigung körperlicher Eignung
  • keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • kein Mitglied einer verbotenen Organisation oder einer als verfassungswidrig erklärten Partei
  • Nachweis über fachgerechte Aufbewahrung der Waffe, wie etwa getrennt von der Munition und nicht unmittelbar zugriffsbereit getragen und aufbewahrt

Großer Waffenschein

Geht es um den großen Waffenschein zum Tragen einer Waffe in der Öffentlichkeit, gibt es noch weitere strenge Voraussetzungen. Neben einem einwandfreien Führungszeugnis und einer sozialen und persönlichen Eignung erhalten diesen Waffenschein nur

  • die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, wie etwa Polizisten, Soldaten und Zollbeamte
  • weiters Wach- und Sicherheitspersonal, Berufsjäger sowie Werttransportunternehmer in Ausnahmefällen und ausschließlich für die Ausübung des Berufes

Ein großer Waffenschein an Privatpersonen ist sehr selten. Hier muss vorliegen:

  • ein Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang
  • der Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz einer Waffe.
    der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro
  • eine Glaubhaftmachung, dass man stärker als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und eine Waffe diese Gefahr mindert

Gültigkeit und Strafen

Allgemein ist ein Waffenschein höchstens drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss die Erlaubnis zum Führen von Waffen verlängert werden. Damit ist auch immer eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung verbunden.

Das Führen einer Waffe ohne Waffenschein kann als eine Ordnungswidrigkeit oder als eine Straftat behandelt werden. Die Strafen reichen von Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen.