Was kostet ein Waffenschein

Eine Genehmigung für Besitz und Führen einer Waffe ist in Deutschland mit einer Reihe von Gebühren verbunden. Die Kosten für einen kleinen oder großen Waffenschein variieren auch je nach Bundesland oder Region. Die Frage „was kostet ein Waffenschein“ lässt sich also nicht so einfach beantworten. Schon mit der Antragstellung fallen Kosten an und auch einige der benötigten Unterlagen für den Antrag sind nicht kostenfrei zu erwerben.

Benötigte Unterlagen

Die Waffenbehörden in Deutschland legen strenge Sicherheitsvorschriften an die Erteilung eines Waffenscheins. Üblicherweise geht es um die Beantragung des Kleinen Waffenscheins zum Führen von bestimmten Schuss- und Abwehrwaffen. Es gelten folgende Voraussetzungen, um eine Waffe in der Öffentlichkeit führen zu dürfen:

  • ein Mindestalter von 18 Jahren
  • keinerlei Vorstrafen oder laufende Gerichtsverfahren
  • das Vorliegen eines fachpsychologischen Beurteilungsschreibens sowie einer Bestätigung körperlicher Eignung
  • keine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit
  • kein Mitglied einer verbotenen Organisation oder einer als verfassungswidrig erklärten Partei
  • Nachweis über fachgerechte Aufbewahrung der Waffe

Ein großer Waffenschein ist üblicherweise nur unter bestimmten beruflichen Anforderungen erhältlich, wie etwa für Zollwachebeamte oder Sicherheitspersonal. Die Vergabe an Privatpersonen ist sehr selten. Beim Antrag müssen folgende Dokumente vorliegen:

  • ein Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang
  • der Nachweis des Bedürfnisses zum Besitz einer Waffe.
    der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro
  • eine Glaubhaftmachung, dass man stärker als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und eine Waffe diese Gefahr mindert

Haftpflichtversicherung

Der Große Waffenschein schreibt gesetzlich eine Haftpflichtversicherung vor. Diese muss laut Gesetz eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro für Personen- und Sachschäden umfassen.

Diese Versicherung ist vergleichbar mit einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie tritt für die Schäden in bestimmten Grenzen und Fällen ein, die ein Jagdscheininhaber bei der Jagd schuldhaft Dritten zufügt. Hier muss die Versicherungszusage mindestens der Laufzeit des beantragten Jagdscheins entsprechen, also drei Jahre.

Gerade beim Umgang mit Waffen empfehlenswert es sich, für Personen- und Sachschäden pauschal höhere Summen, wie etwa mindestens 5 Millionen Euro zu vereinbaren: Jäger und alle Personen, die mit Waffen hantieren, haften unbegrenzt für die von ihnen verursachten Schäden. Es empfiehlt sich, mit dem jeweiligen Versicherungsanbieter Konditionen und Höhe der Tarife individuell zu verhandeln.

Antragsgebühren

Bei der Frage, was kostet ein Waffenschein, spielen auch die Gebühren für den Antrag selbst eine Rolle. Für einen Kleinen Waffenschein betragen die geschätzten Kosten zwischen 50 und 100 Euro, abhängig von Land und Region. Als Erstes fallen dabei Gebühren für die Erstellung eines Führungszeugnisses an, was in Deutschland mit 13 Euro kostet. Ein europäisches Führungszeugnis kostet 17 Euro an. Der Auszug aus dem Strafregister oder die Ausstellung des fachpsychologischen Beurteilungsschreibens sowie die Bestätigung körperlicher Eignung kann ebenfalls Kosten verursachen.

Für den Großen Waffenschein betragen die Kosten rund 200 Euro. Zusätzlich kommen Kosten für den Sachkundelehrgang und die Prüfung hinzu, welche zwischen 200 und 400 Euro ausmachen können. Weiters sind noch die Kosten für die Haftpflichtversicherung zu entrichten, welche zwingend notwendig ist. Dies entfällt, wenn die Antragsteller bereits eine derartige Versicherung haben.

Allgemein ist ein Waffenschein höchstens drei Jahre gültig. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss die Erlaubnis zum Führen von Waffen verlängert werden. Damit ist auch immer eine erneute Zuverlässigkeitsprüfung verbunden.

Kosten bei Verstößen

Ein weiterer Faktor bei der Frage „was kostet ein Waffenschein“ betrifft die Kosten für allfällige Verstöße gegen das Waffengesetz. Diese werden abhängig von der Schwere entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet.

Dementsprechend fallen entweder Bußgelder oder Geld- und Freiheitsstrafen an, beispielsweise beim Führen einer Waffe ohne Waffenschein. Waffenscheinbesitzer müssen auch alle notwendigen Dokumente beim Führen einer Waffe bereithalten, also Waffenschein, Waffenbesitzkarte und einen Personalausweis.

Bußgelder

Das Waffengesetz regelt auch die Fragen um Straf- und Bußgelder. Bei folgenden Ordnungswidrigkeiten fällt beispielsweise Bußgeld an:

  • wenn Minderjährige Waffen und Munition erwerben, benutzen oder besitzen, auch wenn es sich um erlaubnisfreie Schreckschusswaffen handelt
  • Elektroimpulsgeräte oder Pfefferspray ohne Prüfzeichen erwerben, besitzen, führen, jemandem überlassen oder herstellen
  • der Einsatz von Pfefferspray oder Tasern gegen Menschen
  • unvollständige Waffenbücher
  • unvollständige oder fehlende Urkunden für Waffenbesitz
  • unsachgemäße beziehungsweise unvorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen und Munition
  • Ausweispapiere werden nicht mitgeführt
  • das Führen von Schreckschusswaffen, die wie echte Waffen aussehen (Anscheinswaffen)
  • Schießen in der Öffentlichkeit, auch wenn es sich um erlaubnisfreie Schreckschuss- und Signalwaffen handelt

Derartige Bußgelder können zwischen 50 und 10.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Art der Waffe und der Schwere des Verstoßes. Im schlimmsten Fall drohen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und die Entziehung der Waffe. Die Vollstreckung der Bußgelder obliegt der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde, welche auch den Waffenschein ausgestellt hat. Auch die Zuständigkeit unterscheidet sich nach Bundesland und Region.